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+++ Pressemitteilung +++ Zwischenbilanz zum SIM-Projekt:

21. Okt. 2026

Zwischenbilanz zum SIM-Projekt: Kaum Teilnehmer, ein Monopol-Träger und über 340.000 Euro Steuergelder zu viel veranschlagt

AfD deckt nach offizieller Anfrage massive Schieflage beim Projekt „Teilhabe und Integration fördern“ auf – Mittelabfluss bei Mehraufwandsentschädigungen bei unter 0,5 Prozent.

Bad Belzig / Potsdam-Mittelmark. Seit mehrheitlicher Zustimmung am 13.03.2025 zum Antrag der CDU/SPD „Teilhabe und Integration fördern“ (Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen forcieren und geeignete Maßnahmen für arbeitsfähige Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger durchführen und mit mehrheitlicher Zustimmung im Mai 2026, nach der umstrittenen Fortführung des Projekts „Teilhabe und Integration fördern“ (SIM-Projekt) zieht die AfD-Kreistagsfraktion Potsdam-Mittelmark eine ernüchternde Zwischenbilanz. Die offizielle Antwort von Landrat Marko Köhler auf die AfD-Große Anfrage (Drs. A/2026/138) belegt schwarz auf weiß:

Das Millionenprojekt bindet enorme Haushaltsmittel, geht aber an der Realität völlig vorbei.

Von den für das Jahr 2026 veranschlagten Gesamtkosten in Höhe von über 1,6 Millionen Euro waren zum Stichtag 30. September 2026 gerade einmal 142.408 Euro abgeflossen – das entspricht einer Ausgabenquote von mageren 8,9 Prozent. Noch dramatischer ist das Bild bei den Mehraufwandsentschädigungen für Arbeitsgelegenheiten: Von den dafür vorgesehenen rund 475.000 Euro wurden bislang lediglich 1.945,40 Euro ausgezahlt (rund 0,4 Prozent).

Aufgeblähte Haushaltsansätze und Schönrechnerei

„Die Kreisverwaltung hat dem Kreistag im Mai weisgemacht, das Projekt werde zu 60 Prozent vom Land gefördert und koste den Kreis nur 40 Prozent“, erklärt die stellv. Fraktionsvorsitzende Ellen Behnke. „Die Antwort des Landrates entlarvt das als Täuschung durch Weglassen: Rund 51 Prozent unseres kreislichen Eigenanteils sind Mehraufwandsentschädigungen, für die es keinen einzigen Cent Landesförderung gibt. Die reale Kreislast liegt bei fast 58 Prozent.“

Besonders brisant: Die Verwaltung rechnet in ihren Haushaltsansätzen nach wie vor mit alten Planungszahlen. Obwohl die Teilnehmerzahl bei den Bürgergeld-Empfängern längst von 200 auf 125 nach unten korrigiert wurde, wird weiterhin das alte Budget von rund 310.000 Euro statt der tatsächlich benötigten 193.500 Euro pro Jahr veranschlagt.
Hier wurden über die dreijährige Projektlaufzeit fast 350.000 Euro Steuergelder zu viel in den Haushalt eingestellt. Das ist Geld der Bürger, das hier als planerische Reserve für Phantomstellen gebunkert wird, während an anderer Stelle über Sparmaßnahmen geklagt wird.

Fragwürdige Blitz-Vergabe und Beirats-Nebelkerzen

Die Unterlagen offenbaren zudem ein fragwürdiges Vorgehen der Verwaltungsspitze: Nur vier Tage nach der denkbar knappen Kreistagsentscheidung vom 7. Mai 2026 erteilte die Verwaltung am 11. Mai 2026 den Zuschlag für alle sechs Lose der Maßnahmen an einen einzigen Träger. Ein Sonderkündigungsrecht für den Fall einer Haushaltssperre oder Mittelstreichung durch den Kreistag wurde vertraglich nicht vereinbart.

„Statt nach dem offensichtlichen Fehlstart Konsequenzen zu ziehen, haben SPD und CDU mit dem jüngst beschlossenen ‚Beirat‘ eine reine Nebelkerze gezündet“, so Behnke weiter. „In diesem Beirat sitzt nun ausgerechnet jener Träger als ständiger Teilnehmer am Tisch, der alle sechs Lose abgeräumt hat. Man institutionalisiert das Problem, anstatt es zu lösen.“

AfD-Fraktion fordert Konsequenzen für Haushalt 2027

Die AfD-Kreistagsfraktion kündigt an, das Zahlenwerk der Verwaltung in den anstehenden Haushaltsberatungen für das Jahr 2027 nicht unkommentiert passieren zu lassen.
Die Fraktion fordert:

1. Sofortige Haushaltskorrektur: Die überdimensionierten Ansätze für Mehraufwandsentschädigungen müssen unverzüglich um mindestens 116.000 Euro jährlich bereinigt und dem Gesamthaushalt wieder zugeführt werden.

2. Freigabe ungenutzter Mittel: Alle nach der Abrechnung zum 31. Oktober 2026 verbleibenden Restmittel des Förderjahres 2026 sind vollständig zu entsperren bzw. dem Kreishaushalt gutzuschreiben.

3. Keine automatische Vertragsverlängerung: Der Landkreis darf die vertraglich vereinbarten Wiederholungsoptionen für den Träger für die Folgejahre nicht ziehen, solange der reale Bedarf für diese Stellen im Landkreis nicht nachgewiesen ist.

Die Verwaltung muss aufhören, ein erkennbar gescheitertes Prestigeprojekt auf Kosten der Steuerzahler künstlich am Leben zu halten!

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