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+++ Stellungnahme der AfD-Fraktion Potsdam-Mittelmark +++

2. Okt. 2026

Stellungnahme der AfD-Kreistagsfraktion Potsdam-Mittelmark zu den von der Verwaltung vorgeschlagenen Kürzungen

Der Kämmerer hat am 28.08.2026 mit sofortiger Wirkung gemäß § 73 BbgKVerf eine Haushaltssperre über insgesamt 5.792.000 € verhängt, davon 3.836.000 € bereits im laufenden Berichtswesen erkannte Minderaufwendungen und weitere 1.956.000 € echte Sperrbeträge. Begründet wird dies mit einer „negativen Entwicklung der Erträge und Einzahlungen" sowie einer so angespannten Liquiditätslage, dass „regelmäßig auf den Kassenkredit zurückgegriffen werden muss". Die AfD-Kreistagsfraktion nimmt diese Haushaltsnotlage ernst und trägt die Notwendigkeit zur Konsolidierung grundsätzlich mit.

Die von der Verwaltung eingeleitete Überarbeitung von Konzeption, Qualitätsstandards und Finanzierungsstruktur der Familienzentren ist fachlich überfällig und wird von der AfD-Kreistagsfraktion ausdrücklich begrüßt. Die Entwicklung ergebnisorientierter Qualitätsbereiche, konkreter Qualitätsziele, Qualitätskriterien und daraus abgeleiteter Wirksamkeitsindikatoren mit Kennzahlen schafft erstmals eine belastbare Grundlage, um Angebote, Nutzung und tatsächliche Wirkung der Familienzentren im Sozialraum nachvollziehbar zu machen – statt sich, wie bisher, auf pauschale Bestandsbehauptungen zu verlassen. Die ab Oktober 2026 startende Evaluation mit dreimonatiger Erprobungsphase und die verbindliche Einführung zum 1. Januar 2027 sind der richtige Weg, um Fördermittel künftig zielgerichtet und mit nachgewiesenem Mehrwert einzusetzen.

Entgegen der in Teilen der Öffentlichkeit verbreiteten Darstellung ist die Kürzung kein flächendeckender Komplettabbau:

• Für die Planregionen 1 und 2 erfolgt keine Änderung der Finanzierungsstruktur – die Förderquote von 50/50 bleibt dort unverändert bestehen.
• Nur in den Planregionen 3 und 4 ändert sich die Verteilung von 80/20 auf 70/30.

Damit ist bereits aus den eigenen Vorlagen der Verwaltung erkennbar, dass mehrere Familienzentren im Landkreis von der Anpassung gar nicht oder nur geringfügig betroffen sind. Die pauschale Erzählung eines flächendeckenden Kahlschlags entspricht nicht der tatsächlichen Verteilungswirkung der neuen Finanzierungsstruktur.

Die Erfüllung der Pflichtaufgaben nach § 8a SGB VIII und der Frühen Hilfen (KKG, §§ 16, 10a SGB VIII) ist nicht an die konkrete Höhe des freiwilligen Zuschusses an die Familienzentren gekoppelt. Der Landkreis bleibt als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe unabhängig davon verpflichtet, seinen gesetzlichen Pflichtanteil über die reguläre Jugendhilfestruktur nach SGB VIII – insbesondere über den Allgemeinen Sozialen Dienst und das Jugendamt – sicherzustellen und zu finanzieren. Eine Reduzierung der allgemeinen Bezuschussung der Familienzentren hebt diese originäre Pflicht des Landkreises weder auf noch schwächt sie diese rechtlich.

Zusätzlich steht den Familienzentren eine eigenständige Landesförderung zur Verfügung: Das Land Brandenburg hat im Januar 2026 eine neue Förderrichtlinie Familienzentren veröffentlicht, über die aktuell 57 Familienzentren und Modellprojekte durch die neu geschaffene Kompetenz- und Netzwerkstelle Familie (KNF) begleitet und gefördert werden. Im Landeshaushalt 2025/2026 wurde der Landeszuschuss für Familienzentren zudem um weitere 400.000 €/Jahr erhöht. Diese Landesmittel sind von den Trägern und der Verwaltung konsequent auszuschöpfen, bevor über zusätzliche Kreismittel diskutiert wird.

Die AfD-Kreistagsfraktion stellt klar: Bei der Reduzierung von 1.277.100 € auf 777.100 € (2027), fortgeschrieben auf 802.600 € (2028), 828.600 € (2029) und 855.100 € (2030) handelt es sich nicht um einen Eingriff in die gesetzlich geschuldete Substanz der Jugendhilfe, sondern um eine Kürzung der allgemeinen, freiwilligen Bezuschussung oberhalb des gesetzlich zwingenden Niveaus. Die fortbestehenden Förderungsvoraussetzungen – mindestens 25 Wochenstunden Fachkraftbesetzung, Beibehaltung von Vertrag und Verwendungsnachweis – belegen, dass die Grundstruktur der Familienzentren erhalten bleibt und weiterhin funktionsfähig ist.

Richtig ist zugleich: Zusätzliche, über das gesetzlich Notwendige hinausgehende Leistungen – das „Sahnehäubchen" der vergangenen Jahre – sind angesichts der bundesweiten Entwicklung der Jugendhilfeausgaben nicht mehr finanzierbar.

Die Ausgaben für Hilfen zur Erziehung sind bundesweit von 4,72 Mrd. € (2000) auf 13,39 Mrd. € (2023) gestiegen, die Gesamtausgaben der Kinder- und Jugendhilfe erreichten 2024 rund 78,8 Mrd. € (+9,5 % gegenüber 2023)!

Diese Kostenexplosion ist das Ergebnis einer verfehlten Familien- und Sozialpolitik auf Bundes- und Landesebene der vergangenen Jahre, die die kommunale Ebene nun über strukturell steigende Pflichtausgaben unmittelbar zu tragen hat. Vor diesem Hintergrund ist es konsequent und sachlich geboten, freiwillige Zusatzleistungen zurückzuführen, solange der gesetzliche Kernauftrag erfüllt bleibt.

Daher lauten unsere Forderungen:
1. Zustimmung zur Überarbeitung von Konzeption, Qualitätsstandards und Finanzierungsstruktur der Familienzentren sowie zur geplanten Evaluation ab Oktober 2026.
2. Konsequente Ausschöpfung der Landesmittel aus der Förderrichtlinie Familienzentren und dem erhöhten Landeszuschuss, bevor zusätzliche Kreismittel diskutiert werden.
3. Der Landkreis muss sparen, aber an der richtigen Stelle. Fördergelder für rein politisch-ideologische Projekte wie den kommunalen Klimaschutz oder Integrationsbudgets gehören ersatzlos gestrichen.
4. Keine Erhöhung der Kreisumlage zulasten der Städte und Gemeinden als Ausgleich für verwaltungsinterne Versäumnisse.
5. Offenlegung einer vollständigen, nach Pflicht- und freiwilligen Aufgaben sortierten Prioritätenliste gegenüber dem Kreistag vor der Haushaltsbeschlussfassung am 03.12.2026.


Kontakt
Landkreis Potsdam Mittelmark
z.H. AfD Kreistagsfraktion
Niemöller Str. 1
14806 Bad Belzig

Info@afd-kreistagsfraktion-potsdam-mittelmark.de

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