
21. Okt. 2026
Behördenwillkür statt ländlicher Entwicklung: Landkreis blockiert naturnahen Agrotourismus im Fläming
Antwort des Landrats entlarvt eklatante Widersprüche der Bauaufsichtsbehörde – Kreisverwaltung weicht zentralen Fragen aus
Der Landkreis Potsdam-Mittelmark geht mit unverhältnismäßiger Härte gegen innovative Nebenerwerbslandwirte im ländlichen Raum vor. Wie aus der Antwort von Landrat Marko Köhler auf eine Anfrage des Kreistagsabgeordneten Lars Hünich (AfD) hervorgeht, stützt sich die angedrohte Nutzungsuntersagung gegen das naturnahe Wohnmobil-Projekt „Acker-mal-anders“ in Buchholz (Gemeinde Rabenstein/Fläming) auf eine rechtlich höchst fragwürdige behördliche Argumentation.
Auf einem Nebenerwerbshof in Buchholz wurden vier Wohnmobilstellplätze auf einer Teilfläche von lediglich rund 480 m² – eingebettet zwischen Blühstreifen und Ackerland – eingerichtet. Statt dieses behutsame tourismusfördernde Angebot zu unterstützen, drohte die untere Bauaufsichtsbehörde mit sofortiger Nutzungsuntersagung, Räumungsanordnung und Zwangsgeldern. Begründung der Behörde: Es handele sich um einen unzulässigen „Campingplatz“ im Außenbereich, der zudem den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspreche.
Dazu erklärt der Kreistagsabgeordnete Lars Hünich:
„Was sich die Kreisverwaltung in Buchholz leistet, ist ein Paradebeispiel für bürgerferne Bürokratie und wirtschaftspolitische Blindheit. Wer den ländlichen Raum stärken und Landwirten eine nachhaltige Einkommensdiversifizierung ermöglichen will, darf engagierte Nebenerwerber nicht mit behördlichen Existenzdrohungen überziehen. Die Antwort des Landrats entlarvt die Argumente der Bauaufsicht als haltlos: Es werden Gesetze bemüht, die gar nicht greifen, und es wird auf Pläne verwiesen, die rechtlich noch gar nicht existieren. Anstatt unbürokratische Lösungen für den naturnahen Tourismus im Naturpark Hoher Fläming zu finden, duckt sich die Kreisspitze weg und lässt die wichtigsten Fragen einfach unbeantwortet.“
Die Fakten aus der Antwort des Landrats im Überblick:
1. Campingplatz-Verordnung greift nicht:
Die Verwaltung stufte das Vorhaben als genehmigungspflichtigen Campingplatz ein. In seiner Antwort (Frage 3) räumt der Landrat jedoch selbst ein, dass die Brandenburgische Camping- und Wochenendhausplatz-Verordnung (BbgCWPV) erst ab einer Grundfläche von über 1.000 m² oder für mehr als vier Campingfahrzeuge gilt. Mit vier Stellplätzen auf rund 480 m² unterschreitet das Vorhaben beide Schwellenwerte. Die Heranziehung dieser strengen Verordnungsvorschriften ist damit sachlich und rechtlich verfehlt.
2. Flächennutzungsplan ohne Rechtswirkung:
Die Bauaufsicht begründete ihr Einschreiten unter anderem mit einem Widerspruch zu den Darstellungen des Flächennutzungsplans (FNP) als „landwirtschaftliche Fläche“. Auf Nachfrage muss Landrat Köhler jedoch einräumen (Frage 1), dass aus in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplänen keinerlei Rechtswirkungen erwachsen. Ein rechtlich bindender FNP existiert für das betreffende Gebiet nach Kenntnis der Beteiligten nicht – die Verbotsbegründung der Behörde bricht damit an diesem Punkt in sich zusammen.
3. Keine Fachbehörden beteiligt – Tourismus und Naturpark für den Kreis „irrelevant“:
Vor dem Erlass einer derart einschneidenden Nutzungsuntersagung wurden weder die untere Naturschutzbehörde noch die Tourismus- oder Landwirtschaftsbehörden beteiligt (Frage 2). Auf die Frage, welche Rolle die touristische Vorprägung am Naturpark Hoher Fläming und der minimale Flächenverbrauch spielen, antwortet die Kreisverwaltung lapidar mit einem einzigen Wort: „Keine“ (Frage 6). Für eine sachgerechte Einzelfallabwägung im Außenbereich fehlt der Kreisspitze offenbar jegliches Gespür.
4. Flucht vor Verantwortung – Fragen schlicht ignoriert:
Mehrere entscheidende Kernfragen der Abgeordneten ließ der Landrat vollständig unbeantwortet: Weder wurden die Kriterien dargelegt, nach denen die Bauaufsicht anlassbezogene Kontrollen nach Nachbarschaftsanzeigen priorisiert, noch wurde dargelegt, ob und wie die Gemeinde Rabenstein/Fläming im Vorfeld nach § 36 BauGB beteiligt wurde. Auch bei den Themen Förderberatung und Verfahrenskosten verweigert der Landkreis die Auskunft.
AfD-Fraktion fordert Ermessensspielräume und Positivplanung
Die AfD-Kreistagsfraktion fordert Landrat Marko Köhler auf, das Vorgehen der Bauaufsichtsbehörde unverzüglich auf Verhältnismäßigkeit zu überprüfen. Solange die kommunale Bauleitplanung im Gange ist, muss für solche Kleinstangebote eine pragmatische Duldungs- oder Übergangsregelung gefunden werden, statt Betreiber mit Vollzugsmaßnahmen abzustrafen.
Darüber hinaus setzt sich die Fraktion im Kreistag für eine aktive Positivplanung ein: Der Landkreis Potsdam-Mittelmark muss endlich klare, unbürokratische Kriterien schaffen, damit Landwirte kleine Wohnmobilstellplätze und regionale Hofangebote rechtssicher und ohne behördliche Schikane betreiben können.
